
Lebensdauertabelle
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Lebensdauer im Mietrecht: Alles was wichtig ist
Zweck der Lebensdauertabelle
Die Lebensdauer-Tabelle hält fest, wie lange die «normale Lebensdauer» eines Einrichtungsgegenstandes ist. Nach dem Ablauf dieser Lebensdauer haftet die Mieterschaft nicht mehr für den Ersatz oder die Instandstellung des Gegenstandes.
Kollaborative Erstellung
Die paritätische Lebensdauertabelle wurde vom Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband (MV), dem Schweizer Hauseigentümerverband (HEV) und anderen Verbänden (SVIT, SVW, etc.) erstellt. Sie wird regelmässig überprüft und aktualisiert.
Übermässige Abnutzung
Ist die Lebensdauer des kaputten Gegenstandes/ Bauteils abgelaufen, muss der Vermieter die Kosten voll umfänglich tragen. Bei übermässiger Abnutzung muss der Mieter / die Mieterin sich – gemäss Lebensdauertabelle – an den Kosten anteilig beteiligen.
Kein automatischer Ersatz
Bei laufenden Mietverhältnissen haben Mieter*innen nicht ohne Weiteres Anspruch auf die Erneuerung von Einrichtungen, deren Lebensdauer abgelaufen ist. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn die Einrichtung mangelhaft ist.
Bekritzelte Tapete
Muss zum Beispiel ein bekritzelte Tapete mit einer «normalen Lebensdauer» von 10 Jahren nach 8 Jahren vollständig ersetzt werden, so muss sich die Mieterschaft – unabhängig von der Mietdauer – mit 20% an den Kosten für die neue Tapete beteiligen.
Minderwertentschädigung
Erscheint eine Reparatur bzw. der Ersatz eines Gegenstandes unverhältnismässig (z.B. abgeschlagene Farbe an Radiatoren, Hick im Lavabo etc.), schuldet die Mieterschaft lediglich eine sogenannte «angemessene» Minderwertentschädigung.
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Ihre Beratung am Telefon in Sachen Lebensdauer im Schweizer Mietrecht war spitze. Ich werde mich bei weiteren Rechtsfragen gerne wieder melden.
Andreas N. (Teamleiter)
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